
Wichtiger Hinweis !
Aus gegebenem Anlass folgender Hinweis:
Die Einträge in den Anwesenheitslisten
sollten in Eurem Intresse immer gut lesbar sein (möglichst in Druckbuchstaben)!
Sollte, wie kürzlich geschehen ein Eintrag
nicht gut lesbar sein, so kann das Nachteile
für den Betroffenen nach sich ziehen.
Bei Beantragungen und Ausstellen von Bescheinigungen nach §14 Abs. 4 WaffG
können Einträge im Schießbuch ohne Zuordnungsmöglichkeit in der Anwesenheitsliste nicht gewertet bzw. anerkannt werden.
Johann Ettl,
stv. Landesschießsportverantwortlicher
LG Bayern

Mail bitte an
vorstand(at)rag-regensburg.de
Aktuelles:
Hinweis zur Auswertung bei Meisterschaften !
In die Wertung können nur Teffer auf dem Einsteckspiegel
einbezogen werden !