
Wichtiger Hinweis !
Aus gegebenem Anlass folgender Hinweis:
Die Einträge in den Anwesenheitslisten
sollten in Eurem Intresse immer gut lesbar sein (möglichst in Druckbuchstaben)!
Sollte, wie kürzlich geschehen ein Eintrag
nicht gut lesbar sein, so kann das Nachteile
für den Betroffenen nach sich ziehen.
Bei Beantragungen und Ausstellen von Bescheinigungen nach §14 Abs. 4 WaffG
können Einträge im Schießbuch ohne Zuordnungsmöglichkeit in der Anwesenheitsliste nicht gewertet bzw. anerkannt werden.
Johann Ettl,
stv. Landesschießsportverantwortlicher
LG Bayern

Mail bitte an
vorstand(at)rag-regensburg.de
Aktuelles:
Die Zufahrt zur Schießanlage Bockenberg ist über Weihlohe wegen Bauarbeiten nicht möglich.
Bitte fahrt entweder über Thalmassing oder Hausen von Süden kommend nach Bockenberg.
Hinweis zur Auswertung bei Meisterschaften !
In die Wertung können nur Teffer auf dem Einsteckspiegel
einbezogen werden !
Achtung !
Wichtiger rechtlicher Hinweis zu einem abgelaufenen Feuerwaffenpass (mit dem man mit eigenen Wffen
ins europäische Ausland fahren darf):
Wenn der eigene Feuerwaffenpass einmal abgelaufen ist, weil man beispielsweise die Verlängerung aus
Vergesslichkeit nicht beantragt hat, ist dieser ungültig geworden.
In diesem Fall muss man den FWP sofort an die Ordnungsbehörde zurückgeben.
Andernfalls begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem
empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann!
(Vgl dazu auch DWJ Juni 2026, Seite 12)"
Neue Regeln am Schießstand in Regenstauf
Ab sofosrt gilt gemäß einem Aushang des Schießstandbetreibers folgende Regelung:
A) Kurzwaffenstand 25 m:
Frei bis 1500 Joule handelsübliche Munition
- keine Slugs -
B) Stand 50 m:
Stand 1: .22 lfb ausschließlich
Stand 2: bis 3000 Joule handelsübliche Munition
Stand 3: bis 1500 Joule handelsübliche Munition"